{"id":14,"date":"2019-06-25T09:10:42","date_gmt":"2019-06-25T09:10:42","guid":{"rendered":"http:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/?page_id=14"},"modified":"2019-06-25T09:10:42","modified_gmt":"2019-06-25T09:10:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"page-header\">\n<h2>Satzung des F\u00f6rderverein Steinm\u00fchle e. V.<\/h2>\n<\/div>\n<div>\n<p>Hier k\u00f6nnen sie die Satzung des F\u00f6rdervereins einsehen und wenn Sie m\u00f6chten sich \u00fcber eine Mitgliedschaft im Verein informieren.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/satzungstand24_04.pdf\">Satzung als PDF<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/mitglied.pdf\">Mitglied werden<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a71<br \/>\nName, Sitz<\/p>\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen F\u00f6rderverein Steinm\u00fchle e. V(im folgenden Verein genannt).<br \/>\n2. Der Verein hat seinen Sitz in 34633 Ottrau-Schorbach, Steinm\u00fchle 3 und ist im das Vereinsregister des Amtsgericht Schwalmstadt, unter Nr . 7 VR 516 eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a7 2<br \/>\nZweck und Aufgaben<\/p>\n<p>1. Der Verein bezweckt die Erhatung und F\u00f6rdrung des Denkmals Steinm\u00fchle<br \/>\n2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<br \/>\n3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n4. Es d\u00fcrfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 3<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 4<br \/>\nMitgliedschaft<br \/>\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person oder juristische Personen werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.<br \/>\nAktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins bet\u00e4tigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins f\u00f6rdern und unterst\u00fctzen.<br \/>\nZum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierf\u00fcr ist der Beschlu\u00df des Vorstandes erforderlich.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00a7 5<br \/>\nRechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber hinaus das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Generalversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Generalversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 6<br \/>\nBeginn der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Der Bewerber hat eine Beitrittserkl\u00e4rung abzugeben, die bei Jugendlichen unter 18 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift zu best\u00e4tigen ist.<br \/>\nDie Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils mit Wirkung vom Tag der Anmeldung. Die Aufnahme verpflichtet den Bewerber die Vereinssatzung anzuerkennen.<br \/>\nDie Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils mit Wirkung vom Tag der Anmeldung.<\/p>\n<p>\u00a7 7<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Die von den Mitgliedern zu erhebenden Beitr\u00e4ge und sonstigen Leistungen werden<br \/>\nvon der Generalversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeitr\u00e4ge sind auch<br \/>\nbei Eintritt w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres mit dem Eintritt f\u00e4llig.<\/p>\n<p>\u00a7 8<br \/>\nPflichten der Mitglieder<\/p>\n<p>1. Die von der Generalversammlung und vom Vorstand ordnungsgem\u00e4\u00df gefa\u00dften Beschl\u00fcsse sind f\u00fcr die Mitglieder verbindlich.<\/p>\n<p>\u00a7 9<br \/>\nRechte der Mitglieder<\/p>\n<p>Aktive, passive und Ehrenmitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht. Sie sind w\u00e4hlbar, wenn sie vollj\u00e4hrig sind.<br \/>\nMitglieder unter 16 Jahren haben kein Stimmrecht.<\/p>\n<p>\u00a7 10<br \/>\nVerlust der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na) durch Austritt<br \/>\nb) durch Tod<br \/>\nc) durch Ausschlu\u00df<\/p>\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt tritt mit Beginn des darauffolgenden Quartals in Kraft.<br \/>\nDer Ausschlu\u00df eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung ist m\u00f6glich: a) bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Vereinssatzung b) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins c) bei Verzug der Beitragszahlungen von mehr als sechs Monaten oder Nichterf\u00fcllung sonstiger Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein innerhalb einer vom Vorstand gesetzten Frist.<\/p>\n<p>\u00dcber den Antrag auf Ausschlu\u00df, der von jedem Mitglied unter Angabe der Gr\u00fcnde und entsprechender Beweise beim Vorstand schriftlich gestellt werden kann, entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschlu\u00df zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Gegen den Beschlu\u00df des Vorstandes steht dem Ausgeschlossenen binnen eines Monats nach Zustellung des Ausschlu\u00dfbescheides das Recht zur Behandlung im Vorstand zu. Zur Best\u00e4tigung des Ausschlusses gen\u00fcgt die einfache Mehrheit..<\/p>\n<p>Alle Funktionen und Rechte des auszuschlie\u00dfenden Mitgliedes ruhen vom Zeitpunkt der Beschlu\u00dffassung durch den Vorstand. Insbesondere hat der Betroffene s\u00e4mtliches Eigentum des Vereins dem Vorstand zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden und sonstigen Leistungen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndig Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a7 11<br \/>\nOrgane des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<br \/>\n1. die Generalversammlung<br \/>\n2. der Vorstand<\/p>\n<p>\u00a7 12<br \/>\nGeneralversammlung<\/p>\n<p>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Generalversammlung ist die beschlu\u00dffassende Versammlung der Mitglieder und der Ehrenmitglieder.<br \/>\nDie ordentliche Generalversammlung ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres durchzuf\u00fchren.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie mu\u00df einberufen werden, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder 1\/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde es verlangen. Generalversammlungen sind grunds\u00e4tzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.<br \/>\nAntr\u00e4ge zur Tagesordnung sind mindestens f\u00fcnf Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.<br \/>\nBeschl\u00fcsse in der Generalversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu fassen, soweit diese Satzung nicht ein anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen.<br \/>\nEine schriftliche Abstimmung kann nur auf Verlangen von 1\/3 der anwesenden Mitglieder verlangt werden.<br \/>\n\u00dcber den Verlauf und die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Der Protokollf\u00fchrer ist aus der Versammlung zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>\u00a7 13<br \/>\nVorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Rechner. Jeder von Ihnen ist alleine Vertretungsberechtigt.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zul\u00e4ssig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Falle bis zu einer Neuwahl im Amt.<br \/>\nBei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes \u00fcbernimmt die \u00fcbrige Vorstandschaft kommissarisch dessen Aufgaben, bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br \/>\nDer Vorstand entscheidet in Vorstandsitzungen Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen, die Sitzungen sind nicht \u00f6ffentlich. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n<p>\u00a7 14<br \/>\nAufgaben der Generalversammlung<\/p>\n<p>Die Generalversammlung hat unter anderem die Aufgaben-. a) Wahl und Abwahl des Vorstandes b) Wahl der Kassenpr\u00fcfer (Revisoren) c) Entlastung des Vorstandes d) Satzungs\u00e4nderungen e) Beschlu\u00dffassung \u00fcber ein Arbeitsprogramm f) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a7 15<br \/>\nKassenpr\u00fcfung<\/p>\n<p>Durch die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von einem Jahr zu w\u00e4hlen, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu \u00fcberpr\u00fcfen sowie mindestens einmal j\u00e4hrlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<br \/>\n\u00a7 16<br \/>\nEhrenmitglieder<\/p>\n<p>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Mitglieder ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ernennung mu\u00df durch den Vorstand beschlossen werden. Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschlu\u00df des Vorstandes erfolgen, wenn in einer Generalversammlung mindestens 75 % der anwesenden Stimmberechtigten diesem Beschlu\u00df zustimmen. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur schriftlich niedergelegt werden. Zu Ehrenvorsitzenden k\u00f6nnen Mitglieder und Ehrenmitglieder ernannt werden, die sich Verdienste von entscheidender Bedeutung f\u00fcr den Verein erworben haben. Die Aberkennung der Ehrung schlie\u00dft den Verlust der Mitgliedschaft ohne weiteres ein. Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird durch Urkunde best\u00e4tigt,<\/p>\n<p>\u00a7 17<br \/>\nSatzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung dieser Satzung ist nur mit einer absoluten Mehrheit der in der Generalversammlung erschienenen Mitglieder m\u00f6glich.<br \/>\n\u00a7 18 kann in keiner Mitgliederversammlung aufgehoben oder abge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>\u00a7 18<br \/>\nAufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch Beschlu\u00df einer Generalversammlung erfolgen. Die Einberufung dieser Versammlung hat die Aufl\u00f6sung zum Hauptgegenstand der Tagesordnung zu machen. An der Versammlung m\u00fcssen mindestens 50 % der Mitglieder teilnehmen. Ein Aufl\u00f6sungsbeschlu\u00df wird nur wirksam, wenn er einstimmig erfolgt, oder wenn weniger als f\u00fcnf stimmberechtigte Mitglieder widersprechen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Ottau, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat. F\u00fcr Beschl\u00fcsse \u00fcber die Verwendung des verbleibenden Vereinsverm\u00f6gens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen.<\/p>\n<p>\u00a7 19<br \/>\nGerichtsstand\/Erf\u00fcllungsort<\/p>\n<p>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist Schwalmstadt.<\/p>\n<p>Ende<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/m\/files\/satzungstand24_04.pdf\">Satzung als pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/muehlenmuseum-steinmuehle.de\/m\/files\/mitglied.pdf\">Flyer Mitglied werden<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des F\u00f6rderverein Steinm\u00fchle e. V. Hier k\u00f6nnen sie die Satzung des F\u00f6rdervereins einsehen und wenn Sie m\u00f6chten sich \u00fcber eine Mitgliedschaft im Verein informieren. Satzung als PDF Mitglied werden &nbsp; \u00a71 Name, Sitz 1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen F\u00f6rderverein Steinm\u00fchle e. V(im folgenden Verein genannt). 2. 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